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    Für die Gesundheit zu unseren Ärzten

    Wir stellen die Ärzte unter einem Dach im Elisabethbad vor... Weiterlesen...

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Neuheiten

Kuranwendungsausführung für Kinder und Jugendlichen

Anweisung der Kuranwendungsausführung für Kinder und Jugendlichen

Kinder zwischen 3 und 12 Jahren müssen immer eine Kinderarztverordnung für eine Kuranwendung haben. Diese Arztverordnung muss ein Bestandteil des Dokuments – Anwendungsplanes bilden und immer eingehalten werden. Zum Beispiel: Wassertemperatur, massierte Körperteile. Die Begleitung eines Erwachsenen während der Kuranwendung ist immer nötig.

Man kann den Kindern zwischen 12 und 15 Jahren folgende Kuranwendungen ohne ärztliche Verordnung verkaufen: Klassische oder Aroma, Teil- oder Ganzmassage, Perlbad, Mineralbäder (außer CO2 Bad), Inhalation. Die Begleitung einer erwachsenen Person während der Anwendung und Ehrenamtliche Erklärung ist immer nötig.

Kinder über 15 Jahre können die Kuranwendungen selbstständig absolvieren, soweit es sich um eine frei verkäufliche Anwendung handelt. Bei den Anwendungen, die eine Ehrenamtliche Erklärung beanspruchen, braucht man die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

Sie können auch durch eine Konsultation bei unseren Kurärztinnen Dr. med. Maulenová oder Dr. med. Wittnerová mit Kuranwendungs- oder Trinkkurempfehlung durchgehen.

Achtung! Die Schröpfkopfmassage darf man nicht den Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahre durchführen!

Dr.med. Stanislava Maulenová
geschäftsführende Direktorin

Erklärung des Klienten – Patientenzustimmung im Falle der Kuranwendung / Leistung für Kinder unter 15 Jahre

Ich erkläre, dass ich folgende Information bekommen habe: Kinder jünger als 15 Jahre müssen immer mit einer erwachsenen Person, die für das Kind verantwortlich ist, während der ganzen Anwendungszeit begleitet zu sein. Ich erkläre, daß ich mit folgender Information bekannt gemacht wurde: Kinder unter 15 Jahre müssen über die gesamte Anwendungsdauer von einer volljährigen, Verantwortungsperson begleitet und stets beaufsichtigt werden.

Es ist nicht zulässig, dass ein Kind ohne Begleitung kommt. Wenn es zu dieser Situation kommen sollte, wird die Anwendung nicht gewährt und verfällt ohne Ersatz.

Kindern ohne entsprechende Begleitung und Aufsicht darf und wird keine Anwendung gewährt und die angebotene Kurleistung verfällt ersatzlos! Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich oben genannte Information erhalten habe und sie folgen werde. Ich bestätige mit meiner Unterschrift, die oben genannte Information gelesen und verstanden zu haben, und werde mich an den Regeln halten.

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